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Nachhaltigkeitsfaktoren

Wir verfolgen eine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie, in deren Rahmen wir die möglichen nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen so gut wie möglich berücksichtigen. Dabei beziehen wir denkbare Entwicklungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, die tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnten, so gut es geht mit ein.

Dies bezieht sich aber lediglich auf die von uns als Firma getätigten Investitionen, da wir auf die Investmententscheidungen unserer Kunden keinen Einfluss haben. Wir als Versicherungsmakler dürfen keine Investmentempfehlungen an Kunden geben; diese entscheiden nach der Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung selbst, in welche Fonds, ETFs etc. sie im Rahmen einer Fondspolizze investieren möchten.

Die Fondsinformationen stammen von den jeweiligen Anbietern. Die Nachhaltigkeitsstrategie als Firma können wir nur insoweit verfolgen, als wir damit nicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen; bei der Flut der einem Kunden zu übergebenden Unterlagen, einzuholende Zustimmungserklärungen, auszuhändigende vorvertragliche Informationen, zu erstellende Offerte und Berechnungen, Gegenüberstellungen, zu absolvierende Bedürfnistest, zu erstellende Dokumentationen etc. ist wenig Spielraum für nachhaltiges Handeln im Verkauf.

Vergütungspolitik

Im Rahmen unserer Vergütungspolitik analysieren wir die erhaltenen und gewährten Vergütungen. Wir versuchen dabei Vergütungen zu forcieren die geeignet sind, Nachhaltigkeitsfaktoren günstig zu beeinflussen und Vergütungen, die nicht mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang stehen zu vermeiden, wo uns das möglich ist.

Da unsere Mitarbeiter aber provisionsunabhängig entlohnt werden, trifft obiges auf uns nicht zu. Die von den Versicherern erhaltenen und gewährten Vergütungen richten sich nicht nach diesen Kriterien.

Weiters haben wir, wie oben erläutert, keinen Einfluss auf die Wahl des Investments unserer Kunden. Wir stellen unseren Kunden die sich auf Grund des Angemessenheits- und Geeignetheitstest ergebende Fondspalette der Anbieter zur Auswahl zur Verfügung; diese erklären wir an Hand der uns von den jeweiligen Anbietern zur Verfügung gestellten Unterlagen. Hier können wir Kunden die Unterschiede der Fonds nach Artikel 6, 7,8 und 9 der EU Transparenzverordnung erklären. Die Auswahl obliegt aber einzig und allein beim Kunden.